| Handgepäck-Bestimmungen |
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge. Eine ähnliche Regelung gilt ebenso für Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA und Großbritannien. Alle aktuellen Information zu den Handgepäckbestimmungen für die USA finden Sie auch unter folgendem Link: http://www.tsa.gov
Flüssigkeiten Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen: - Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge). - Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. - Je ein Beutel pro Person - Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Medikamente Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
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| Duty Free |
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Für die Mitnahme von flüssigen Duty Free Artikeln im Handgepäck auf Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA gelten spezielle Bestimmungen. Erfragen Sie diese bitte vor Ort an der Verkaufsstelle.
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| Größe und Anzahl der Handgepäckstücke |
In der Economy Class ist ein Handgepäckstück zulässig. In der First und Business Class können Sie zwei Handgepäckstücke und deren Inhalt mit an Bord nehmen. Eines davon schieben Sie bitte unter Ihren Vordersitz. Bitte beachten Sie eventuelle länderspezifische Abweichungen. Größe und Schwere der Handgepäckstücke Ein Handgepäckstück darf nicht größer als 55x40x20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein. Hiervon ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Größe von 57x54x15 cm als Handgepäck. Gepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten, werden im Frachtraum befördert, da der Stauraum an Bord begrenzt ist. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitreisenden, sondern auch Ihrer Bequemlichkeit.
Was darf ins Handgepäck Technische Geräte im Handgepäck Wenn Sie beispielsweise MP3 Player, Walkmen, tragbare CD-Player, Laptops, Mobiltelefone, etc. im Handgepäck mitnehmen möchten, so gelten hierfür die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes. An Bord kann die Benutzung einiger Geräte die elektronischen Funksysteme des Flugzeugs beeinflussen. Die Flugbegleiter teilen Ihnen gern mit, ob Sie Ihr Gerät während des Fluges ohne Einschränkungen benutzen können. Mobiltelefone (Handys) müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab dem Verlassen der Parkposition bis zum endgültigen Erreichen der Parkposition am Ankunftsort abgeschaltet werden. Diese Gegenstände können Sie ZUSÄTZLICH mit in die Kabine nehmen Zusätzlich zu Ihren Handgepäckstücken und technischen Geräten können Sie folgende weitere Gegenstände mit in die Kabine nehmen: - Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt - Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke - Eine kleine Kamera oder ein Fernglas - Eine angemessene Menge Reiselektüre - Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise - Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind Diese Gegenstände können Sie NICHT mit in die Kabine nehmen Im Handgepäck nicht zulässig sind Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können: - Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können - Waffenimitate - Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser) - Stumpfe Gegenstände (z. B. Baseballschläger)
Sicherheitskontrolle Sicherheitskontrolle Ihres Handgepäcks Ihr Handgepäck wird vor dem Einsteigen einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Werden dabei Röntgengeräte eingesetzt, haben diese keinen Einfluss auf Filmmaterial üblicher Empfindlichkeit (bis 1.000 ASA/31 DIN). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fluggesellschaft für an der Sicherheitskontrolle beanstandete Gegenstände nicht haftet, wenn Sie diese zurücklassen müssen. Bitte lehnen Sie es ab, aus Gefälligkeit für fremde Personen Gegenstände unbekannten Inhalts (Umschläge, Pakete etc.) mitzunehmen. Sollten Sie darauf hin angesprochen werden, so wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei, an den Zoll oder an unsere Mitarbeiter vor Ort.
Hangepäck-Bestimmungen im Ausland Auf Großbritannien-Flügen: Folgende Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck gelten nur auf Flügen von oder über Großbritannien. Bitte beachten Sie, dass bei Flügen von britischen Airports aus in allen Buchungsklassen nur ein Handgepäckstück in der üblichen Größe (55cmx40cmx20cm) mit an Bord genommen werden darf. Zusätzlich zu diesem Handgepäckstück dürfen auch Musikinstrumente als Handgepäck befördert werden. Ihr Handgepäck darf auf diesen Flügen neben den genannten Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten: - Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden. Im Handgepäck dürfen enthalten sein: - Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras und MP3-Spieler. Laptops und größere elektrische Geräte (z. B. Fön) müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt und geröntgt werden. - Verschreibungspflichtige Medikamente in flüssiger Form, wenn diese während des Fluges benötigt werden (z. B. Medikamente für Diabetiker) - Babymilch und flüssige Babynahrung (dabei muss der begleitende Fluggast von jeder Flasche probieren)
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